
GEBURTSHILFE
Die reguläre Schwangerenbetreuung umfasst die regelmäßige frauenärztliche Untersuchung, drei Blutuntersuchungen sowie folgende drei Ultraschalluntersuchungen:
1. Ultraschalluntersuchung: 9. – 12. Schwangerschaftswoche (SSW)
2. Ultraschalluntersuchung: 19. – 22. SSW
3. Ultraschalluntersuchung: 29. – 32. SSW
Mit der ersten Ultraschalluntersuchung sollen vor allem Bauchhöhlen- und Mehrlingsschwangerschaften entdeckt werden. Außerdem wird das Schwangerschaftsalter festgestellt und der errechnete Entbindungstermin überprüft.
Mit der zweiten Ultraschalluntersuchung sollen eventuelle Entwicklungsstörungen oder mögliche Fehlbildungen Ihres Kindes frühzeitig erkannt werden. Somit können im Bedarfsfall rechtzeitig weitere, spezialisierte Untersuchungen eingeleitet werden. Gleichzeitig kann zu diesem Schwangerschaftszeitpunkt häufig auch schon das Geschlecht erkannt werden.
Im Rahmen der zweiten Basis-Ultraschalluntersuchung können Sie sich entscheiden, ob die Größe von Kopf und Bauch des Kindes sowie Länge des Oberschenkelknochens gemessen werden sollen (Basis-Ultraschalluntersuchung) oder ob zusätzlich Hirnkammern, Hals, Rücken, Brustkorb, Rumpf sowie die inneren Organe genauer untersucht werden sollen (erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung). Gleichzeitig kann zu diesem Schwangerschaftszeitpunkt häufig auch schon das Geschlecht erkannt werden.
Bei der dritten Ultraschalluntersuchung wird insbesondere das Wachstum und die Lage des Kindes kontrolliert. In kritischen Fällen können rechtzeitig erforderliche Maßnahmen besprochen werden.
Zusätzliche Laboruntersuchungen, wie z.B.
• TSH Bestimmung
• Toxoplasmose-Test, Cytomegalie-Test, Ringelröteln-Test
• Blutzuckerbelastungstest (75 Gramm)
• ß-Streptokokkentest
• Großer Urintest
Dr. med. Heidi Twisselmann
Fachärztin für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
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